(dpa) Bund und Länder planen eine Gesetzesreform bei der Sicherungsverwahrung. Bereits im März sollen die Justiz- Staatssekretäre über das Thema beraten, teilte NRW-Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) am Montag in Düsseldorf mit. Die Ministerin forderte eine Verschärfung der gesetzlichen Vorgaben. Täter, die sich in der Haft als untherapierbar oder therapieunwillig erwiesen hätten, dürften nicht ohne weiteres entlassen werden.
Zuletzt hatte der Fall eines verurteilten Sexualstraftäters in Heinsberg bundesweit für Aufsehen gesorgt. Gutachter halten den 59- Jährigen nach wie vor für gefährlich. Der Bundesgerichtshof lehnte die nachträgliche Sicherungsverwahrung jedoch ab.