
Seit Wochen sind die geplanten Internetsperren in der Politik und in den Medien ein Thema. Doch die Bürger zeigen immer mehr Widerstand gegen Sperren. Denn einerseits hilft bei einem solch gewaltigen Thema Wegschauen nicht, und andereseits sehen viele die Sperren als Vorbereitung für eine Internetzensur.
Grund genug, sich das Thema einmal genauer anzuschauen:
Was ist Kinderpornographie überhaupt?
„Kinderpornographie“ - das ist eine im Grunde schönfärberische Bezeichnung für Fotos und Videos, die zeigen, wie Kinder auf kaum vorstellbar grausame Art gequält werden. Verfolgt man die öffentliche Debatte zu diesem Thema, kann leicht der Eindruck entstehen, die Behörden stünden dieser abscheulichen Ausbeutung junger Menschen, die nicht selten für ihr ganzes Leben geschädigt sind, hilflos gegenüber. Besonders gegenüber der Kinderpornographie im Internet scheint die Lage verzweifelt zu sein. Die Gesetzesinitiative der Bundesregierung, solche Seiten zu Sperren, wirkt dem gegenüber beinahe hilflos – selbst Bundesfamilienministerin von der Leyen räumt ein, dass die Sperren mit etwas Sachkenntnis leicht zu überwinden sind.
Um einer Bedrohung her zu werden, packt man sie am Besten an der Wurzel an. Da, wo die „Kinderpornographie“ gemacht wird, da wo Kinder vor der Kamera brutal misshandelt werden. Gerade bei der Bekämpfung der Herstellung von „Kinderpornographie“ leistet die deutsche Polizei gute Arbeit.
Die Polizei leistet gute Arbeit
Nach der offiziellen Kriminalitätsstatistik des Bundeskriminalamtes sank die Anzahl der von der Polizei registrierten Straftaten zum sexuellen Kindesmissbrauch von 15.998 im Jahr 2002 auf 12.772 im Jahr 2007.
Die Anzahl der Straften schwerer sexueller Kindesmissbrauch zur Herstellung und Verbreitung kinderpornographischer Schriften hat sich in diesem Zeitraum von 206 auf 103 Fälle halbiert, zudem hat sich dabei die Opferzahl von 256 im Jahr 2002 auf 120 im Jahr 2007 sogar mehr als halbiert. Die Aufklärungsquote ist von ohnehin schon hohen 80 Prozent auf 89 Prozent gestiegen.
Erfreulich ist auch, dass die Neigung, solche Straftaten anzuzeigen, ebenfalls gestiegen ist.
Sicher, es werden immer noch viel zu viele Kinder gequält. Aber diese Zahlen zeigen,dass konventionelle Polizeiarbeit gegen die Hersteller erfreulich gut funktioniert.
Sichtbare Webseiten sind nur ein geringes Problem
Der größte Teil des „Kinderpornographie“-Datenverkehrs spielt sich nicht auf den „sichtbaren“ Webseiten des WWW ab, sondern, wie bei bei einem Eisberg, „unter Wasser“: zum Beispiel über direkten Datenaustausch per FTP oder über „Wegwerf“-E-Mail-Adressen. Wenn nicht die schmutzige Ware gleich als DVD per Post oder über das Handy per SMS verbreitet wird. Organisiert sind die „Kinderporno“-Fans in geschlossenen Zirkeln.
Gegen bekannte und öffentlich zugängliche Webseiten kann man schon heute mit den bestehenden Gesetzten wirksam vorgehen. Das zeigt ein Experiment der Kinderhilfsorganisation „Care Child“. Die Kinderschützer aus Dänemark wollten mit ihrem Experiment zeugen, wie fragwürdig die Internet-Sperren sind. In Dänemark werden solche Sperren schon angewendet.
Das "Care-Child" Experiment
Das Ziel von „Care Child“: innerhalb von 48 Stunden sollten mindestens die Hälfte von insgesamt 20 Domains von der offiziellen dänischen Sperrliste für kinderpornografische Webinhalte, nicht mehr erreichbar sein.
Getestet werden sollte u.a. wie schnell lassen sich Internetseiten, die laut Liste Kinderpornografie enthalten, abschalten. Wie schnell und unter wie viel Druck reagieren die Provider?
Bei dem Versuch wurden die Provider, bei denen die fragwürdigen Inhalte physikalisch gespeichert waren, angeschrieben. Neben der Domain und deren IP Adresse wurde ihnen auch mitgeteilt, dass sich die Domain auf der Sperrliste befindet. Die Provider wurden aufgefordert, diese Domains abzuschalten.
Im Ergebnis wurden 16 Internetdomains, die sich auf der dänischen Sperrliste befanden, abgestellt. Bei vier Domains teilten die Provider mit, es handele sich nicht um illegales Material oder der Seitenbetreiber hätte „record keeping documents“ vorgelegt, aus denen das (volljährige) Alter der Darsteller hervorgeht.
Erschreckend ist, dass auf den Sperrlisten der dänischen Regierung Internetseiten aufgeführt sind, die auf deutschen Servern gespeichert werden – und die noch nicht abgeschaltet waren.
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum
Die meisten „Kinderporno“-Domains werden nicht etwa in exotischen Kleinstaaten betrieben. 96 Prozent der in Dänemark, Schweden oder Finnland gesperrten Seiten werden in Ländern wie Australien, Kanada, den Niederlanden und der USA betrieben, in denen „Kinderpornographie“ längst verboten ist - hier müsste ein gezielter Zugriff ohne weiteres möglich sein. Da eine täglich aktualisierte Sperrliste geführt, könnte das BKA die fraglichen Domains bei zuständigen Kollegen im In- und Ausland anzeigen. Es ist vorgesehen, dass das zusätzlich zur Seitensperrung gemacht werden soll.
Die Gefahr einer Internetsperre: aus den Augen, aus dem Sinn
Allerdings stimmen die dänischen Erfahrungen skeptisch: die Gefahr, dass, wie bei unserem nördlichen Nachbarn, nach dem Prinzip „Aus den Augen, aus dem Sinn“ gehandelt werden könnte, ist nicht von der Hand zu weisen.
Übertragung auf das echte Leben bedeutet das: Es gibt eine Straße, an deren Ende jemand „Kinderpornographie“ verkauft. Man sperrt die Straße, aber hat es nicht eilig, den Händler zu verhaften oder dessen Bilder zu beschlagnahmen. Außerdem lässt sich die Straßensperre mit ein wenig Ortskenntnis mühelos umfahren.
Die drohende Gefahr: Zensur
Ein weiterer Aspekt: wie man es auch nennt, Websperren sind eine Form der Zensur. Immerhin enthält der Gesetzentwurf Eingriffe in vier Grundrechte: Fernmeldegeheimnis, Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Informationsfreiheit und Berufsfreiheit (des Providers). Es stellt sich auch die Frage, wer den Kontrolleur kontrolliert, denn die Sperrlisten des BKA sind geheim. Auch wenn das BKA grundsätzlich sauber arbeitet - „schwarze Schafe“ gibt es in jeder Behörde.
Nicht zuletzt wird die einmal geschaffene Sperr-Infrastruktur erfahrungsgemäß Begehrlichkeiten nach weiteren Zensurmaßnahmen wecken: gegen „Raubkopierer“, gegen rechtsradikale, linksradikale und islamistische Propaganda. Alles sicher Dinge, die im Internet nichts zu suchen haben – aber wer zieht die Grenzen? In Finnland, sonst einem Musterland der Demokratie, soll „aus Versehen“ die Seite eines Zensurkritikers auf der Sperrliste gelandet sein.
Es stimmt, das Freiheitsrecht eines Kindes, nicht sexuell missbraucht und Pädophilen zur Schau gestellt zu werden, ist um einiges höher zu bewerten ist als die „Freiheit des Internets“ - das übrigens noch nie „rechtsfreier Raum“ war und ist. Es ist aber leider fraglich, ob auch nur ein Kind aufgrund dieser Sperren weniger misshandelt wird. Denn für den „Kinderporno-Konsumenten“ stellt die Sperre nur eine leichte Erschwernis da – und den „Kinderporno-Hersteller“ kümmert dieses kleine Hindernis auf einem nebensächlichen „Vertriebsweg“ erst recht nicht. Hingegen ist der „Kollateralschaden“ der Sperren nicht zu unterschätzen.
Es gibt bessere und wirksamere Alternativen zu den sicherlich gut gemeinten Sperren! „Gut gemeint“ ist manchmal das Gegenteil von „gut gemacht“.
Weblinks:
Erklärung von Eltern aus IT-Berufen zu Internetsperren
Care Child Deutschland
Wikipedia: Webseiten Sperrung in Deutschland
BKA: Kriminalstatistik
Vielen Dank an Martin Marheinecke für die Textvorlage!