In dieser Woche hat sich das neue Europäische Parlament konstituiert. Damit hat die siebte Legislaturperiode begonnen, genau 30 Jahre nach der ersten Direktwahl
im Jahre 1979. Das neue Parlament hat 736 Abgeordnete aus 27 Ländern. 99 davon kommen aus Deutschland.
Auf die Abgeordneten kommen mit der Bewältigung der Bankenkrise, dem Haushaltsentwurf 2010 und dem Klimaschutz bis Ende des Jahres keine leichten
Themen zu. Fast die Hälfte der Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP) sind Neulinge: 367 sind zum ersten Mal dabei. Insgesamt sind mehr Frauen als zuvor im Parlament vertreten: Ihr Anteil stieg um gut vier Prozentpunkte auf nunmehr 35 Prozent.
Zum ersten Mal wurde mit 555 abgegebenen Stimmen ein Mittelosteuropäer an die Spitze einer EU-Institution gewählt: Jerzy Buzek, von 1997 bis 2001 polnischer Ministerpräsident,
sagte, mit seiner Wahl würden die Millionen von Menschen geehrt, die für die Demokratie gekämpft haben. Buzek gehört wie die deutschen CDU/CSU-Abgeordneten der „Europäischen Volkspartei“ an, der mit 265 Sitzen stärksten Fraktion.
184 Sitze besetzt die „Progressive Allianz der Sozialisten und Demokraten“ (vorher Sozialdemokratische Fraktion), zu der die deutschen SPD-Abgeordneten gehören. Die „Allianz der Liberalen und Demokraten“ mit der FDP ist mit 84 Sitzen drittstärkste Kraft, gefolgt von den „Grünen/Freie Europäische Allianz“ (55 Sitze) und der „Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke“ mit der Partei Die Linke aus Deutschland (35).
Die aus Splittergruppen bestehende euroskeptische Fraktion der „Europäischen Konservativen und Reformisten“ (55 Sitze), die Gruppierung „Europa der Freiheit und Demokratie“ (32 Mandate) und einige der fraktionslosen 26 Abgeordneten wollen im wesentlichen die europäische Integration zurückdrehen und den Nationalstaaten mehr Einfluss verschaffen.
Im Europaparlament dominieren damit die beiden großen Fraktionen, die Christdemokraten und die Sozialisten. Sie können zusammen die entscheidende Zahl von über 369 Stimmen erreichen, die absolute Mehrheit. Weder die Liberalen noch die Grünen würden dann als Mehrheitsbeschaffer gebraucht.
Neu ist auch, dass für die Abgeordneten ein einheitliches Statut gilt, das ihre Rechte im Rahmen ihrer parlamentarischen Tätigkeit sichert und finanzielle Aspekte wie Diäten und Ruhegehälter regelt. So erhalten erstmals alle die gleichen Gehälter. Bisher konnten diese je nach Herkunftsland zwischen rund 10.000 und 1.000 Euro variieren, da sie dem Gehalt der Mitglieder des jeweiligen nationalen Parlaments entsprachen.
Zukünftig beträgt das Gehalt 38,5 Prozent der Bezüge der Richter am Europäischen Gerichtshof. Momentan sind dies 7.665,31 Euro, die versteuert werden müssen. Für die deutschen EP-Mitglieder ändert sich damit praktisch nichts. Die Gehälter werden jetzt direkt von der EU bezahlt, statt wie bisher von den jeweiligen Mitgliedstaaten.
Die Abgeordneten dieses Europäischen Parlamentes könnten die bislang einflussreichsten in der EU-Geschichte werden: Falls nach dem irischen Referendum im Oktober und der Ratifizierung durch Deutschland der Reformvertrag von Lissabon in Kraft treten kann, bedeutet das mehr Mitsprache in der Agrar-, Justiz- und Innenpolitik sowie beim EU-Budget und bei der Wahl des Kommissionspräsidenten.