Freitag, 19. Januar 2018
"Alaaf", "Aloha" oder "Helau" heißt es wieder. Worauf Narren im bunten Treiben achten sollten, wie sich Vereine und Mitglieder absichern können - und was für Ärzte gilt.
Kamellen, Pauken und Trompeten: Während der Faschingszeit sind besonders die Umzüge beliebt und gut besucht, Höhepunkt ist vielerorts der Rosenmontag. In dem Getümmel sind jedoch leider auch Unfälle keine Seltenheit. Wer unbeschwert feiern möchte, sollte einige Dinge beachten.
Gerichtsurteile aus den vergangenen Jahren zeigen: Zuschauer, die im Faschingsgedränge von Gegenständen, etwa Kamellen, getroffen oder verletzt werden, können nicht mit Schadenersatzansprüchen an den Veranstalter herantreten. Denn: Die Organisatoren von Umzügen müssen nicht automatisch bei Unfällen von Besuchern haften und sind auch nicht verpflichtet, dagegen Vorsorge zu treffen.
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