Neben den erhöhten Grundpauschalen (für den Kreis Heinsberg sind dies 90.000 Euro bzw. 70.000 Euro je nach Wohnort) und einer veränderten Familienkomponente (15.000 Euro je Kind) sind erstmals auch in diesem Bereich Tilgungsnachlässe vorgesehen. Zudem können 15 Prozent des Gesamtförderbetrages als Eigenkapitalersatz auf die erforderliche Mindesteigenleistung von 15 Prozent der Gesamtkosten angerechnet werden.
Des Weiteren wird zukünftig der Erwerb von Wohneigentum im Bestand unabhängig vom ihrem energetischen Standard ermöglicht. Dies bedeutet, dass die bisherige Anforderung entfällt, bei älteren Objekten, die noch nicht die energetischen Vorgaben der Wärmeschutzverordnung von 1995 erfüllen, zugleich Maßnahmen zur Verbesserung des energetischen Standards vorzunehmen. Dabei entsprechen die Fördersätze beim Bestandserwerb zu 100 Prozent den der Neubauförderung.
Mit der neuen Richtlinie zur Förderung der Modernisierung von Wohnraum kann zudem die Modernisierung einer Wohnung oder eines Eigenheims mit einem zinsgünstigen Darlehen für die anfallenden Bau- und Baunebenkosten bis zu einer Höhe von 100.000 Euro und einem Tilgungsnachlass von 20 Prozent gefördert werden. Die Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen müssen Einkommensgrenzen einhalten; ein Mindesteigenkapitalanteil ist jedoch nicht erforderlich.
Über das neue Wohnraumförderungsprogramm des Landes NRW informiert das für die Wohnbauförderung zuständige Amt für Bauen und Wohnen des Kreises Heinsberg unter der Rufnummer 02452-136332. Antragsunterlagen und weitere Informationen gibt es auch im Internet unter
www.nrwbank.de.
Die gesamten Förderbestimmungen können unter
http://www.mhkbg.nrw.de eingesehen bzw. herunter geladen werden.