Im Rahmen des Wohnraumförderprogramms 2018 bis 2022 wurden dem Kreis Düren für das laufende Jahr 2018 Fördermittel in Höhe von 7,9 Mio. Euro bereitge-stellt. Förderschwerpunkt mit 6,2 Mio. Euro bleibt die Förderung von mietpreis- und bele-gungsgebundenen Wohnungen in der Mietraumförderung. Entgegen der bisherigen För-dersystematik soll nunmehr auch die Eigentumsförderung durch gezielte Anreize mit ei-nem Volumen von 0,7 Mio. deutlich verbessert werden. Dies gilt auch für die Modernisie-rung von Bestandsimmobilien, die durch attraktive Förderkonditionen verbessert wurden. Für diese Maßnahmen wurde Fördermittel in Höhe von 1 Mio. bereitgestellt.
Der Neubau von Mietwohnungen wird mit Darlehen in Höhe von 1.450 € bis 1.680 € pro qm Wohnfläche gefördert. Darüber hinaus können z. B. Zusatzdarlehen für kleine Woh-nungen und der Einbau eines Aufzuges gefördert werden. Die Darlehen mit einer Zinsbindung von 20 oder 25 Jahren sind je nach Kommune bis zum 10. Jahr zinslos und ab dem 11. Jahr mit 0,5 % zu verzinsen. Der laufenden Verwaltungskostenbeitrag beträgt 0,5%, die Tilgung 1%. Darüber hinaus wird nach Fertigstellung der Baumaßnahme ein Tilgungsnachlass von bis zu 15% gewährt.
Die Förderung von selbstgenutztem Wohneigentum (Eigentumsförderung) für Haushalte innerhalb der Einkommensgrenzen der sozialen Wohnraumförderung erfährt eine deutli-che Aufwertung. So ist nunmehr wieder eine Neubauförderung landesweit möglich. Des Weiteren wird bei der Ermittlung des Fördervolumens nicht mehr zwischen dem Neubau oder dem Erwerb einer Bestandsimmobilie differenziert und auch die Höhe der Förde-rung hat eine deutliche Steigerung erfahren.
So ergibt sich z. B. für einen 4 Personenhaushalt mit 2 Kindern in der Kostenkategorie 2 ein Förderdarlehen in Höhe von 100.000 € und ein möglicher Tilgungsnachlass von 7.500 €. Das Darlehen wird für die Dauer von 20 Jahren lediglich mit 0,5% verzinst. Der laufende Verwaltungskostenbeitrag beträgt ebenfalls 0,5%, der einmalige 0,4%. Die Tilgung beträgt beim Neubau 1% und beim Erwerb einer Bestandsimmobilie 2%.
Um auch den Wohnungsbestand bestmöglich zu nutzen, wurde auch die bisherige Modernisierungsförderung deutlich verbessert. Im Vordergrund steht die barrierefreie und energetische Modernisierung von Einfamilienhäusern und Mietwohnungen. Dazu zählen beispielhaft der Einbau einer neuen Heizungsanlage ebenso wie der Einbau eines Treppenliftes oder einer bodengleichen Dusche.
Derartige Maßnahmen können mit zinsgünstigen Darlehen bis zu 100.000 € pro Wohnung gefördert werden. Die Darlehen haben eine Zinsbindung von 20 oder 25 Jahren und sind in den ersten 10 Jahren zinslos. Ab dem 11. Jahr fällt ein Zins von 0,5% an. Der laufende Verwaltungskostenbeitrag beträgt 0,5% und der einmalige 0,4%. Getilgt wird das Darlehen mit 2%. Bei der Finanzierung des Modernisierungsvorhabens ist kein Eigenanteil mehr zu erbringen und ein Tilgungsnachlass von 20% möglich. Fördervoraussetzung ist jedoch u. a. die Einhaltung von Mietpreis- und Belegungsbindungen bzw. bei Eigenheimen die Einhaltung der Einkommensgrenzen der sozialen Wohnraumförderung (z. B. bei einem Bruttoeinkommen ca. 52.000 € für ei-nen 4-Personenhaushalt).
Über Einzelheiten bei der Eigenheimförderung und die weiteren Fördermöglichkeiten können sich Interessierte im Kreishaus bei den Mitarbeitern im Amt für Recht, Bauord-nung und Wohnungswesen informieren (Tel. 02421 – 22 27 11 und 22 27 14) oder im Internet unter
www.kreis-dueren.de weitere Informationen erhalten.