Tourismusregionen
Von den Einbrüchen beim Übernachtungsaufkommen waren alle Tourismusregionen betroffen. Am stärksten reduzierte sich die Zahl der Übernachtungen in den Regionen Mosel-Saar und Rheintal (minus 60 Prozent und minus 58 Prozent). Die Gästezahlen sanken in allen Regionen um mehr als die Hälfte. Auch hier ist die Mosel-Saar-Region zusammen mit der Region Ahr am stärksten betroffen (beide minus 66 Prozent).
Betriebsarten
Die deutlichsten Rückgänge gab es bei den Privatquartieren (Gäste: minus 76 und Übernachtungen: minus 72 Prozent) und den Campingplätzen (Gäste: minus 73 und Übernachtungen: minus 77 Prozent), also bei den Betriebsarten mit einem ausgeprägten touristischen Schwerpunkt. Aber auch bei den übrigen Betriebsarten lagen mit Ausnahme der Vorsorge- und Rehabilitationskliniken die Rückgänge bei den Übernachtungen und Gästen im hohen zweistelligen Bereich. Aufgrund der medizinischen Ausrichtung der Vorsorge- und Rehabilitationskliniken reduzierten sich hier die Übernachtungen um 7,4 Prozent und die Zahl der Gäste um 16 Prozent.
Herkunft
Im Vergleich zum Vorjahresmonat übernachteten im März 2020 mit einem Aufkommen von 205.500 rund 59 Prozent weniger Gäste aus dem Inland in Rheinland-Pfalz. Auf sie entfielen 607.300 Übernachtungen (minus 51 Prozent). Gleichzeitig wurden 34.400 Besucherinnen und Besucher aus dem Ausland gezählt (minus 68 Prozent), die 99.600 Übernachtungen buchten (minus 63 Prozent).
Im ersten Quartal
In den ersten drei Monaten im Jahr 2020 besuchten 1,12 Millionen Gäste Rheinland-Pfalz. Das waren 21 Prozent weniger als im Vergleichszeitraum 2019. Die Übernachtungen reduzierten sich um 17 Prozent auf 2,93 Millionen.
Die Ergebnisse basieren auf der monatlichen Befragung aller Beherbergungsbetriebe mit zehn und mehr Fremdenbetten, der Betreiber von Camping- und Reisemobilplätzen mit zehn und mehr Stellplätzen sowie der Kleinbetriebe in Städten und Gemeinden mit einem Prädikat als Heilbad, Luftkurort, Erholungsort oder Fremdenverkehrsort.
Durch die Corona-Krise sind die Beherbergungsbetriebe wirtschaftlich außerordentlich beeinträchtigt. Da die Durchsetzbarkeit der Meldepflicht in dieser Situation eingeschränkt ist, liegt der Schätzanteil der fehlenden Statistikmeldungen über dem sonst üblichen Maß.
Autorin: Petra Wohnus (Referat Unternehmensstatistiken)
Quelle:
STATISTISCHES LANDESAMT RHEINLAND-PFALZ
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