Mittwoch, 12. August 2020
Laut Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen soll in den Kindertageseinrichtungen, den Offenen Ganztagsschulen und in der Kindertagespflege ab Montag, 17. August, wieder uneingeschränkter Regelbetrieb herrschen.
Das heißt: Ab dann dürfen KiTa-Gruppen auch wieder gemischt werden und die um jeweils zehn Stunden reduzierten Betreuungszeiten fallen auch weg – heißt, wer zum Beispiel 35 Betreuungsstunden gebucht hat, darf sein Kind für diese Stundenzahl auch wieder in die KiTa bringen und nicht nur 25 wie in den vergangenen Wochen.
Die Stadt Aachen strebt in allen 56 städtischen KiTas den Regelbetrieb an. Allerdings steht derzeit noch nicht fest, wie viele Erzieherinnen und Erzieher wegen chronischer Vorerkrankungen den Dienst am 17. August nicht wieder antreten können, denn sie bleiben auch weiterhin von der Arbeit mit den Kindern befreit. „Wir müssen unter diesen besonderen Bedingungen täglich sehen, welches Personal uns zur Verfügung steht, um einen guten und sicheren Kitabetrieb gewährleisten zu können“, erläutert Heinrich Brötz, Leiter des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule.
Sollte es zu personellen Engpässen in einzelnen KiTas kommen, soll die mehrstufige Notfallregelung der Stadt für die Kindertagesstätten greifen. Sie sieht zunächst vor, Gruppen zusammenzulegen. Reicht dies nicht aus, werden die Eltern gezielt angesprochen, ob sie die Kinder bis zur Verbesserung der Situation anderweitig betreuen können. Danach folgt als weitere Maßnahmen die Abordnung von Erzieherinnen und Erziehern aus anderen KiTas in die betroffene Einrichtung. Als letzte Maßnahme stehen die Schließungen von einzelnen Gruppen oder schließlich der kompletten KiTa in der Regelung.
„Aber das möchten wir unbedingt verhindern“, betont Brötz, denn schließlich wolle man die Familien wieder entlasten. Über die jeweiligen und notwendigen Maßnahmen informiert die KiTa die Eltern.
Auch von freien Trägern gibt es die Rückmeldung, dass man dort bestrebt sei, in den Regelbetrieb zu starten. Aber auch dort ist der Abgleich mit dem ab dem 17. August tatsächlich zur Verfügung stehenden Personal vonnöten.
Für den Bereich der Offenen Ganztagsschulen geht die Stadt Aachen davon aus, dass der Betrieb ab Mittwoch, 12. August, wieder aufgenommen werden kann. Partielle Einschränkungen sind möglich, da Beschäftigte aufgrund von Vorerkrankungen freigestellt sind. Das Ministerium hat mitgeteilt, dass der OGS-Besuch nicht verpflichtend ist. Es ist dann in der jeweiligen Situation der Schule und des Trägers zu betrachten, wo ein kompletter Regelbetrieb gewährleistet werden kann.