Dienstag, 15. Januar 2019
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Aachen begrüßt den Kurs der Stadt Aachen, ohne weitere Anhebungen der Realsteuerhebesätze zu planen. „Mit Gewerbesteuerzahlungen in Höhe von rund 215 Millionen Euro leisten die Gewerbetreibenden bereits einen erheblichen Beitrag zur Finanzierung des städtischen Haushalts“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Michael F. Bayer.
Das Ergebnis des Haushaltsplans 2019 werde voraussichtlich um etwa sechs Millionen Euro besser ausfallen als noch im vergangenen Jahr geplant. Wie aus dem Entwurf des Haushaltsplans der Stadt hervorgeht, steigen die ordentlichen Erträge gegenüber dem Vorjahr um 2,1 Prozent, was insbesondere den Gewerbesteuereinnahmen zu verdanken sei. Diese fallen demnach im laufenden Jahr fast elf Prozent höher aus als in 2018.
Positiv seien aus Sicht der Wirtschaft auch die Maßnahmen zur Verringerung der Schadstoffimmissionen zu bewerten, erklärt Bayer: „Es freut uns, dass der Luftreinhalteplan fortgeschrieben werden soll und damit voraussichtlich ein Dieselfahrverbot für die Aachener Innenstadt verhindert werden kann.“ Dass die Stadt auf eine nachhaltige Mobilität und somit eine Veränderung des Mobilitätsverhaltens setze, sei zu begrüßen.
Trotz der positiven Entwicklung bleibe die Finanzlage jedoch angespannt: Die mittelfristige Planung weise auch weiterhin ausschließlich Jahresfehlbeträge aus, was einen fortwährenden Verzehr des Eigenkapitals zur Folge habe. Demnach werde die Fünf-Prozent-Marke, die für die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes relevant ist, zwar nicht überschritten, die selbst gesteckten Ziele von dreieinhalb bis vier Prozent Eigenkapitalverzehr würden jedoch deutlich verfehlt.
„Die ordentlichen Aufwendungen übersteigen die ordentlichen Erträge um etwa 30 Millionen Euro. Vor diesem Hintergrund bleibt die Forderung nach einer kritischen Prüfung der Ausgabenseite weiter aktuell“, betont Bayer. Eine nachhaltige Konsolidierung der kommunalen Haushalte könne jedoch nur gelingen, wenn auch Bund und Land stärker als bisher ihrer Aufgabe einer hinreichenden Finanzausstattung der Gemeinden nachkommen. Deshalb setze sich die Kammer weiterhin für die Einhaltung des Konnexitätsprinzips mit einer aufgabengerechten Finanzausstattung ein. „Ziel der Landesregierung muss es sein, die Finanzierung der Kommunen so zu ordnen, dass diese handlungsfähig bleiben. Die Ansätze, die es dazu bereits gibt, sollten nun ausgebaut und erweitert werden“, mahnt Bayer.