Freitag, 24. Dezember 2021
Die ADAC-Luftrettung ist auch weiterhin im Auftrag der StädteRegion Aachen unterwegs - OLG weist Beschwerde eines Mitbewerbers zurück
StädteRegion Aachen. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat gestern (22.12.2021) in Sachen Luftrettung die Beschwerde eines Mitbewerbers gegen die Vergabe der StädteRegion zurückgewiesen. Somit kann die StädteRegion Aachen den im Vergabeverfahren ausgewählten Anbieter „ADAC“ nun auch rechtsverbindlich mit der Luftrettung beauftragen.
Damit ist auch langfristig die Luftrettung in der StädteRegion Aachen zum Wohle aller Menschen auf dem gewohnt hohen Niveau sichergestellt: „Durch den Beschluss des Vergabesenats des OLG Düsseldorf sieht sich die StädteRegion Aachen in ihrem Vorgehen rund um die Vergabe der Luftrettung voll bestätigt. Der Senat hat unsere Sicht bestätigt, dass es auch bei der Luftrettung um Rettungsdienstleistungen geht, so dass die Wahl des Verfahrens zutreffend war. Diese Bestätigung ist wegweisend für derartige Ausschreibungen. Auch unser Vertragswerk wurde vollinhaltlich bestätigt“, erklärt die Leiterin des Amtes für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz der StädteRegion Aachen, Marlis Cremer.
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