Mittwoch, 13. Juni 2018
Die Beratungsstelle Café Zuflucht ist ein wichtiger und unverzichtbarer Bestandteil für die Integrationsarbeit in unserer Stadt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nicht nur kompetente Ansprechpartnerinnen und -partner für die zu uns geflüchteten Menschen, sondern seit mehr als 25 Jahren auch wichtige Gesprächspartner für Politik und Verwaltung.
Das Café Zuflucht hat dafür unseren großen Dank. Die Stadt Aachen und Städteregion fördern die Einrichtung seit vielen Jahren. Wichtiger Förderer der Arbeit sind auch das Land Nordrhein Westfalen und die Kirchen. Wir sind betroffen, dass ein laufendes Ermittlungsverfahren, das sich nicht gegen das Café Zuflucht richtet, dazu führen kann, dass die Existenz der gesamten Einrichtung gefährdet ist.
Die laufenden Ermittlungen begründen aus Sicht der Fraktionen nicht, die Förderung der Einrichtung in Gänze einzustellen.
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Die Aachener Flüchtlingsberatungsstelle Café Zuflucht steht vor dem Aus. Dies betrifft sowohl die Beratungsstelle für erwachsene Geflüchtete und Familien in der Wilhelmstraße 40 als auch die für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in der Wilhelmstraße 59.
„Die Zuschüsse vom Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Aachen wurden in diesem Jahr nicht, wie bisher üblich, bewilligt. Am 08.06.2018 wurden wir vom zuständigen Ministerium informiert, dass eine Landesförderung wegen des anhängigen Ermittlungsverfahrens gegen einen unserer Mitarbeiter nicht bewilligt wird. Am 13.06.2018 muss der Vorstand die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragen“, so Elisabeth Hodiamont, die Vorsitzende des Trägervereins REFUGIO e.V.
Zur Erinnerung: Am 14.12.2017 durchsuchte die Bundespolizei die Räume des Café Zuflucht in der Wilhelmstraße 40, weil gegen einen Mitarbeiter wegen des Verdachts der gewerbsmäßigen Schleusung von Ausländern ermittelt wird. Die Staatsanwaltschaft Aachen betonte nach der Durchsuchung in ihrer Presseerklärung, dass das Café Zuflucht selbst nicht Gegenstand der Ermittlungen sei. Der Vorstand von REFUGIO e.V. erklärte, das Café Zuflucht beteilige sich in keiner Weise an Schleusungen und ist von der Unschuld des Mitarbeiters überzeugt. Dem Vorstand ist sehr an einer Aufklärung interessiert und unterstützt die Ermittlungen im Rahmen seiner Möglichkeiten.
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