
Mit einer „gewissen Erleichterung“ hat die Industrie- und Handelskammer (IHK) Aachen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Luftreinhaltung in Düsseldorf und Stuttgart aufgenommen. „Die Entscheidung zeigt, dass Dieselfahrverbote nur als letztes Mittel für saubere Luft infrage kommen – und auch nur unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit“, kommentiert IHK-Hauptgeschäftsführer Michael F. Bayer. Zudem begrüßt es die Kammer, dass das Gericht ausreichende Übergangsfristen und Ausnahmegenehmigungen anerkennt, für den Fall, dass räumlich beschränkte Fahrverbote unvermeidbar sind. „Das Urteil ist kein Freibrief für Dieselfahrverbote“, sagt Bayer.
Für die Wirtschaft wären kurzfristige Fahrverbote nach Ansicht der IHK nicht verkraftbar und würden zudem die Mobilität in den Innenstädten als zentrale Wirtschafts- und Lebensräume infrage stellen. „Fast 70 Prozent der gewerblich zugelassenen Pkw und fast 100 Prozent der Nutzfahrzeuge in Aachen werden mit Dieselmotoren betrieben. Diese Unternehmen wären besonders stark betroffen“, sagt Bayer. Gerade für kleine und mittelständische Betriebe sei ein Austausch der Flotte wirtschaftlich nur mit Vorlaufzeit verkraftbar. „Das gilt für den Wirtschaftsverkehr, aber auch für den ÖPNV“, ergänzt Bayer. Neben Berufspendlern – mit rund 25.000 Fahrzeugen täglich – seien auch der Handel, die Gastronomie und andere innerstädtische Dienstleister auf die Erreichbarkeit angewiesen.