Dienstag, 18. März 2014
Die aktuelle Rechtsprechung erweitert die Möglichkeiten für steuerfreie Betriebsveranstaltungen. Unternehmen sollten bei Planung und Durchführung von Festivitäten die Neuerungen im Blick behalten.
Betriebsfeiern sind ein wichtiges Instrument, um das Betriebsklima zu fördern. Oft fallen hierfür hohe Summen an, gerade wenn Veranstaltungen in stilvollem Ambiente stattfinden oder auch die Lebenspartner der Mitarbeiter teilnehmen. Jüngst hat der Bundesfinanzhof mit zwei Urteilen (BFH; Az. VI R 94/10, Az. VI R 7/11) die steuerlichen Rahmenbedingungen für Betriebsveranstaltungen verbessert.
Zwar wenden viele Finanzämter die Urteile noch nicht an, doch Firmen sollten sich jetzt mit den Neuerungen vertraut machen. Unternehmen haben für Betriebsfeiern womöglich mehr Gestaltungsspielraum, betont die Niederrheinische Steuerberatungsgesellschaft WWS. In jedem Fall sind unverändert strenge Formalitäten zu beachten, damit die Finanzbehörden bei den Kosten mitspielen.
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