Samstag, 2. Februar 2019
...und der Aachener Stadtbetrieb ist zur Schnee- und Eisbeseitigung im Einsatz - Auch die Hauseigentümer haben Pflichten - Stadt Aachen informiert
Auf den Winterdienst ist der Aachener Stadtbetrieb in jedem Jahr gut vorbereitet – die Frage ist dann jeweils, „kommt“ der Winter überhaupt und wenn ja, wann?
Nun sind die Straßen von Schnee und Eis bedeckt und das soll auch noch mit kurzen Unterbrechungen eine Weile so bleiben. Deshalb weist die Stadt Aachen auf die Räum- und Streupflichten der Hauseigentümer hin und erinnert im Besonderen daran, dass möglichst nicht mit Salz zu streuen ist sondern mit abstumpfenden Mitteln wie zum Beispiel Sand oder Splitt.
Dazu die Festlegung in der Straßenreinigungssatzung: „Die Gehwege sind grundsätzlich in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von 1,5 Metern von Schnee freizuhalten und bei Glätte mit abstumpfenden Stoffen zu bestreuen. Auftauende und für die Umwelt gefährliche Stoffe dürfen nicht verwandt werden.
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