Mittwoch, 26. Juni 2013
StädteRegion und Mieterschutzverein besiegeln Kooperation
Ab sofort haben Mieter, die Sozialtransferleistungen wie Sozialhilfe und Grundsicherung beziehen, ein faktisches Mieterrecht. Das haben die StädteRegion Aachen und der Mieterschutzverein Aachen in einem Kooperationsvertrag schriftlich besiegelt.
Das Problem, was sich Mietern mit eben diesen Sozialleistungen stellt, ist, dass sie in den meisten Fällen weder über die nötigen finanziellen Mittel verfügen, um sich zur Wehr zu setzen und zudem nicht genau wissen, wo man sich Hilfe holen kann. Dabei sind Probleme in ihren Mietverhältnissen keine Seltenheit, wie Günter Schabram, Dezernent für Soziales und Integration, weiß: „Wir sprechen in der Regel von drei Vorfällen. Das kann eine Mieterhöhung sein, eine falsche Nebenkostenabrechnung oder Schäden in der Wohnung, wie etwa Schimmel sein.“ Die Mieter haben ab sofort die Möglichkeit, einen Beratungsschein beim Sozialamt zu beantragen, mit dem sie dann ein Jahr lang Sondermitglied beim Mieterschutzverein sind.
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