Donnerstag, 9. August 2018
Was ist zu beachten? Die StädteRegion Aachen berät kostenlos und neutral
StädteRegion Aachen. Es kann immer passieren, dass man selber keine Entscheidungen mehr treffen kann - wegen eines Unfalls, einer schweren Krankheit oder weil die geistigen Kräfte nachlassen. Was viele jedoch nicht wissen: Liegt keine Vollmacht vor, muss ein gesetzlicher Vertreter von einem Gericht festgelegt werden. Wie kann man vorsorgen und was ist dabei zu beachten? Antworten auf diese und viele weitere erhält man bei der Betreuungsstelle der StädteRegion Aachen. Alle Bürgerinnen und Bürger können die Beratung zur rechtlichen Vorsorge mit Vollmachten, Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen nutzen.
Viele Menschen denken, dass Eheleute einander gesetzlich vertreten können. Das ist nicht so. Genau genommen darf man ohne eine Vollmacht nicht einmal die Post eines anderen Menschen öffnen. Aber auch Überweisungen tätigen, einen Mietvertrag kündigen oder die Entscheidung über eine Operation treffen ist ohne Vollmacht rechtlich nicht möglich. Das ist auch bei (erwachsenen) Kindern und ihren Eltern so. Man ist nie zu jung, um einer Vertrauensperson eine gesetzliche Vollmacht zu erteilen. Liegt diese im Ernstfall nicht vor, muss durch ein Gericht zunächst eine Person gefunden werden, die in der Lage ist, die gesetzliche Vertretung zu übernehmen – im sogenannten Betreuungsverfahren.
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