Donnerstag, 27. Februar 2014
Viele Berufseinsteiger und Karrierewillige können sich freuen. Laut aktueller Rechtsprechung sind möglicherweise alle Kosten einer Berufsausbildung von der Steuer absetzbar. Was zu beachten ist, erfahren Sie in diesem Artikel
Eine gute Berufsausbildung hat ihren Preis. Für Schul- oder Studiengebühren, Arbeitsmittel, auswärtige Unterbringung und Fahrten zwischen Wohnung und Ausbildungsort fallen schnell hohe Summen an. Kosten der Berufsausbildung lassen sich manchmal vollständig von der Steuer absetzen, betont die Mönchengladbacher Wirtschaftskanzlei WWS. Doch die steuerlichen Bedingungen sind komplex und für Steuerzahler nur schwer zu überblicken.
Die Finanzbehörden achten genau darauf, ob es sich eine Erst- oder Zweitausbildung handelt. Diese Einstufung entscheidet darüber, in welchem Umfang Kosten geltend gemacht werden können. Die Differenzierung zwischen Erst- oder Zweitausbildung ist in der Praxis oft schwierig. Wer Streit mit den Finanzbehörden aus dem Weg gehen möchte, sollte frühzeitig steuerlichen Rat einholen. So lassen sich viele Auseinandersetzungen von vorneherein vermeiden.
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