Freitag, 26. Februar 2021
 Sobald die Außentemperaturen über acht Grad Celsius steigen, wandern Frösche, Kröten und Molche aus ihren Winterquartieren zu den Teichen, in denen sie selbst einmal aufgewachsen sind. Das ist vor allem morgens und abends während der Dämmerung der Fall.
Die Tiere müssen auf ihrer Wanderung zu den Laichplätzen zum Teil stark befahrene Straßen überqueren. Dabei werden sie ohne die entsprechenden Schutzmaßnahmen oft in großer Zahl überfahren. In Aachen passiert das vor allem auf folgenden Straßen: Eupener Straße, Lütticher Straße, Grünenthal, Lemierser Berg, Purweider Weg, Entenpfuhler Weg, Hasselholzer Weg, Prunkweg, Strüverweg und Triftweg.
Der Fachbereich Umwelt der Stadt Aachen geht davon aus, dass die diesjährige Amphibienwanderung wegen des drastischen Witterungswechsels und der derzeit sehr milden Temperaturen bereits in diesen Tagen beginnen wird.
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Mittwoch, 24. Februar 2021
 Kreis Düren. In der Zeit ab März beginnt bei vielen Arten die Brutzeit. Aus diesem Grund ist es ab dem 1. März bis zum 30. September verboten, Gehölze zu schneiden. Im Interesse des Natur- und Artenschutzes ist jeder dazu aufgerufen, diese Bestimmungen zu beachten.
Nach den gesetzlichen Vorgaben des § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten, grundsätzlich in der Zeit vom 1. März bis 30. September eines jeden Jahres Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen, zu beseitigen sowie Röhrichte zurückzuschneiden. Gleiches gilt auch für Bäume außerhalb des Waldes und gärtnerisch genutzter Flächen. Wie die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Düren mitteilt, sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des (jährlichen) Zuwachses der Pflanzen sowie zur Gesunderhaltung von Bäumen oder dringende Verkehrssicherungsmaßnahmen zulässig.
Darüber hinaus sind immer die artenschutzrechtlichen Bestimmungen des § 44 Bundesnaturschutzgesetz streng zu beachten, nach denen wildlebende Tiere der besonders geschützten Arten nicht gestört werden dürfen oder ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten, wie beispielsweise Nester, nicht beschädigt werden dürfen.
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Samstag, 20. Februar 2021
Am 1. März beginnt die Schonzeit für Hecken und Sträucher zum Schutz heimischer Tierarten
StädteRegion Aachen. Wer Hecken und Gebüsche noch in Form bringen will, sollte nicht zu lange warten. Die Schonzeit für Hecken beginnt am 01. März. Ab dann dürfen Hecken und Gebüsche nicht mehr geschnitten oder entfernt werden. Wer einen starken Rückschnitt vornehmen will, muss dann also bis zum Ende der Schonzeit am 30. September warten. Das gilt für Hausgärten ebenso wie für die freie Landschaft.
Die Regelung aus dem Bundesnaturschutzgesetz dient dem Schutz der heimischen Tiere, insbesondere der Vögel und ihrer Nester aber auch vieler anderer wie beispielsweise der Igel. Wer das Verbot missachtet, riskiert ein hohes Bußgeld. Ein schonender Formschnitt ist auch während der Schonzeit, also zwischen dem 1. März und dem 30. September erlaubt. Hierbei darf aber nur der jährliche Zuwachs weggeschnitten werden. Vorher sollte man auf jeden Fall einen Blick in die Hecke werfen! Entdeckt man dort ein Nest, soll der Formschnitt erst nach der Brutzeit erfolgen. Alternativ kann man auch diesen Teilbereich der Hecke beim Schneiden stehen lassen.
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Donnerstag, 18. Februar 2021
Maßnahmen zum Schutz der Tiere haben begonnen
StädteRegion Aachen. Die frostigen Temperaturen der vergangenen Wochen sind abgeklungen und es wird zunehmend milder. Das ist quasi auch ein „Startschuss“ für viele Frösche, Kröten und Molche: Die Amphibienwanderung beginnen in den nächsten Tagen. Die ersten, die sich auf den Weg zur Eiablage machen, sind die Frösche und Molche. Sie riskieren sogar, dass ihre Laichballen im Wasser einfrieren. Das schadet aber nicht, sondern verzögert nur die Entwicklung ein wenig.
Die Kröten beginnen ihren Weg zu den Laichgewässern etwas später, erklärt die untere Naturschutzbehörde der StädteRegion Aachen. Hier werden die Vorbereitungen für Schutzmaßnahmen koordiniert, die dafür sorgen, dass Kröten, Molche und Frösche sicher über die Straßen kommen. Dazu gehören Schutzzäune mit Eimerfallen, Warnschilder und Teilsperrungen von Wirtschaftswegen. Die Arbeiten im Wurm- und Broichbachtal haben bereits begonnen, unmittelbar danach geht es in Stolberg und der Eifel weiter. Insgesamt werden die Artenschutzmaßnahmen zehn bis zwölf Wochen dauern.
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Donnerstag, 20. Februar 2020
Der Winter war mild, es gab wenig Schnee und keinen lang anhaltenden Frost. Daher startet die Amphibienwanderung etwas früher als sonst. „Die ersten, die sich auf den Weg zur Eiablage machen, sind die Frösche. Sie riskieren sogar, dass ihre Laichballen im Wasser einfrieren. Das schadet aber nicht, sondern verzögert nur die Entwicklung ein wenig“, erklärt Udo Thorwesten vom Umweltamt der StädteRegion Aachen.
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Donnerstag, 13. Februar 2020
Kreis Düren. Um einer nicht artgerechten Tierhaltung vorzubeugen, bietet der Kreis Düren Kitas und Schulen Unterstützung an. Das kostenfreie Angebot soll dabei helfen, die Bedürfnisse von Tieren zu erkennen und ihnen ein artgerechtes Umfeld zu bieten.
Kaninchen in viel zu kleinen Käfigen, Vögel, eingeengt auf wenigen Zentimetern mit Spiegel vor dem Schnabel sowie Katzen und Hunde, auf deren Bedürfnisse gar nicht eingegangen wird: Bei der Tierhaltung kann viel falsch gemacht werden. Darunter leiden dann das Tier und im Zweifel auch der Mensch.
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Freitag, 3. Januar 2020
Tierhalter müssen außerhalb der normalen Öffnungszeiten bei Tierarzbesuchen tiefer in die Tasche greifen – Reiner Bauer, Vorsitzender des Tierschutzvereins in Mechernich, betrachtet neue Verordnung mit Sorge
Mechernich/Kreis Euskirchen – Tierhalter müssen ab dem neuen Jahr tiefer in die Tasche greifen, wenn sie den Notdienst für Hund, Katze und Co. in Anspruch nehmen, darauf weist Reiner Bauer hin, Vorsitzender des Tierschutzvereins in Mechernich.
Demnach sind Kliniken und Tierarztpraxen verpflichtet, im Notdienst eine Pauschale in Höhe von 50 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer und der tatsächlichen Behandlungskosten zu erheben. Grundlage dazu bildet ein Beschluss des Bundesrates.
Reiner Bauer sieht das mit Sorgen: „Welcher armer Rentner, der sein Tier liebt, kann sich das noch leisten. Etliche Tiere werden dadurch leiden müssen, weil der Besitzer lieber bis zu den normalen Öffnungszeiten wartet.“
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Mittwoch, 4. Dezember 2019
 Die Aachenerin Rommy Lang ist am Dienstagabend (3. Dezember) mit dem Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland durch Oberbürgermeister Marcel Philipp ausgezeichnet worden. Foto: Stadt Aachen / David Rüben
Philipp begrüßte neben der Geehrten und ihrer Familie zahlreiche Freunde, Weggefährten und Mitstreiter Langs im Weißen Saal des Aachener Rathauses. „Das Verdienstkreuz am Bande ist eine Auszeichnung, die sehr selten verliehen wird, was die Bedeutung der Ehrung noch einmal unterstreicht“, so der Oberbürgermeister in seiner Ansprache. Direkt an Rommy Lang gerichtet, sagte er: „Der Tag ist auch für mich etwas Besonderes. Wir kennen uns bereits aus meiner Zeit, bevor ich Oberbürgermeister wurde. Damals erhielt ich erste Einblicke in Ihre unschätzbar wertvolle Arbeit. Es ist beeindruckend, mit welcher Selbstverständlichkeit Sie sich um Tiere kümmern und mit welchem Respekt Sie Tieren begegnen. Damit sind Sie ein Vorbild für uns alle.“
Marcel Philipp würdigte mit dem Verlesen der offiziellen Begründung das mehr als dreißigjährige Engagements Rommy „Romy“ Langs im Bereich des Tierschutzes. Bereits als Jugendliche verbrachte sie viel Zeit im städtischen Tierheim, darauf aufbauend initiierte sie eine Kooperation mit dem damaligen Tierschutzverein Aachen (TSV).
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