
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Aachen hat gemeinsam mit den 15 weiteren IHKs in Nordrhein-Westfalen eine neue Untersuchung zum Ladenöffnungsgesetz vorgestellt. Das von ihnen beauftragte Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die gesetzgeberischen Gestaltungsmöglichkeiten mit der aktuellen Regulierung nicht ausgeschöpft werden. „Es geht nicht darum, den Sonntagsschutz in Frage zu stellen“, betont Dr. Gunter Schaible, Geschäftsführer im Bereich „Handel“ der IHK Aachen. Es müsse allerdings künftig wieder einfacher zu Genehmigungen für eine Sonntagsöffnung kommen können.
Laut dem Verbund „IHK NRW“ kann das vorgelegte Gutachten die neue Landesregierung dabei unterstützen, ihre geplante Änderung des Ladenöffnungsgesetzes umzusetzen. Die Studie stelle fest, dass der derzeit geforderte konkrete „Anlassbezug“ in Form eines Festes oder Marktes keine zwingende Vorgabe für eine Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen darstellt. Zuletzt waren bereits geplante Termine verkaufsoffener Sonntage immer wieder gerichtlich untersagt worden, weil etwa bezweifelt wurde, dass der jeweilige Anlass dem Kriterium genüge, mehr Besucher anzuziehen als der verkaufsoffene Sonntag alleine. „Was wir mit Hilfe des Gutachtens herstellen müssen, sind verlässliche Regeln“, sagt Schaible: „Es darf keine Spekulationssache sein, ob eine Sonntagsöffnung möglich ist.“