Mittwoch, 26. November 2014
Arbeitskreis der Bauaufsichtsbehörden NRW tagt bei der StädteRegion
„Ist ein Hühnermobil ein genehmigungspflichtiges Bauwerk?“ „Dürfen Fenster im Obergeschoss, die als zweiter Rettungsweg dienen, elektrische Rollläden haben?“ Und: „Wie sind die baulichen Anforderungen an Flüchtlingsunterkünfte zu definieren?“ Fragen über Fragen, die teilweise auch für die Fachleute aus den NRW-Baubehörden ganz schön kniffelig sind. Helfen konnte hier der Arbeitskreis der Baugenehmigungsbehörden NRW, die jetzt zu ihrer Tagung im Haus der StädteRegion zusammengekommen ist. Denn genau solche speziellen Fragen wurden hier von den über 100 Fachleuten aus dem ganzen Bundesland diskutiert und gelöst.
1972 im Ruhrgebiet gestartet und seit 1988 NRW-weit tätig, hat sich der Arbeitskreis als wertvolle Austauschplattform der Bauverwaltungen bewährt. Ziel ist es, eine möglichst gleichartige Auslegung der Baugesetzgebung im gesamten Bundesland sicherzustellen. „Daran, dass heute so viele Fachleute aus dem Baubereich nach Aachen gekommen sind, sieht man, wie sinnvoll und wichtig für die tägliche Arbeit dieses freiwilligen Arbeitskreises ist“, sagte der städteregionale Baudezernent Uwe Zink bei seiner Begrüßung.
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