Samstag, 25. Juni 2022
 Ende Mai wurde das Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz vom Bundestag und Bundesrat beschlossen. Damit werden auch Kindern, Jugendlichen und Erwachsene, die Leistungen des
Jobcenters beziehen, Entlastungen durch zusätzliche Geldleistungen erhalten.
Kinderbonus 2022
Zunächst sieht das Entlastungspaket einen Kinderbonus 2022 vor, wie es ihn auch in 2020 und 2021 schon gab. Diese Einmalzahlung an alle kindergeldberechtigten Familien in Höhe von 100 Euro wird im Laufe des Monats Juli an die Kindergeldberechtigten ausgezahlt. Der Kinderbonus muss nicht beantragt werden – die Auszahlung erfolgt automatisch durch die Familienkassen und wird nicht auf die Leistungen nach dem SGB II angerechnet.
Sofortzuschlag für Kinder
Einen monatlichen (!) Zuschlag in Höhe von 20 Euro erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einem Haushalt leben und Leistungen des Jobcenters beziehen (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder nur Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem SGB II).
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Dienstag, 11. Januar 2022
Zum 1. Januar 2022 sind die Regelleistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende – landläufig Hartz IV genannt – gestiegen. Was es bedeutet, mit diesen Leistungen das Leben zu bestreiten, können Interessierte mit dem Testbogen herausfinden, den der Caritasverband für das Bistum Aachen auf die neuen Regelleistungen angepasst hat.
Seit dem 1. Januar 2022 besteht der Hartz-IV-Eckregelsatz für eine alleinstehende Person 449 Euro und für zusammenlebende Ehepartner bzw. Lebenspartner jeweils 404 Euro. Haushaltsangehörige bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres erhalten 285 Euro, bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres 311 Euro und ab Beginn des 15. Lebensjahres 376 Euro.
Jede weitere Person ab 18 Jahren, die im gleichen Haushalt lebt, erhält 360 Euro. Dadurch fallen einige vom Regelbedarf abhängigen Mehrbedarfe, zum Beispiel für Alleinerziehende, höher aus. Die Erhöhung gilt auch für Bezieher von Sozialhilfe.
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Sonntag, 28. Februar 2021
Aus Sicht des BDH Bundesverbands Rehabilitation e.V. sollte die Pandemie-Krise zu einer vertiefenden Debatte um Fragen des sozialen Zusammenhalts genutzt werden. Es sei Zeit für Reformen, die helfen, eine auseinanderdriftende Gesellschaft wieder zusammenzuführen, so die Vorsitzende des Verbands, Ilse Müller:
„Die wirtschaftliche Krise, die auf die Pandemie folgt, weist bereits jetzt auf sich vertiefende Risse im Gefüge unserer Sozialsysteme hin. Die Verlierer der Zeit vor der Pandemie werden zu den großen Verlierern der nach-Corona-Zeit gehören. Steigende Arbeitslosenzahlen und Staatsdefizite lassen den Spielraum staatlichen Handelns schrumpfen, wenn es nicht gelingt, die Lasten der Krise sozial angemessen und mit Blick auf Bedürftige zu verteilen. Das Defizit der gesetzlichen Krankenversicherung sollten wir genauso wie die wachsenden Probleme der Rentenversicherung als Chance auffassen, diese systemischen Risse nicht nur oberflächlich zu kitten."
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Mittwoch, 10. Februar 2021
Jobcenter leistet bei Unabweisbarkeit finanziellen Zuschuss
Der Distanzunterricht für Schülerinnen und Schüler besteht pandemiebedingt fort. Auch wenn den Bundesländern Finanzmittel zur digitalen Ausstattung der Schulen zur Verfügung gestellt wurden, ist nicht jedes Kind mit entsprechender Hardware ausgestattet. Bildung ist – auch im Hinblick auf die Arbeitswelt – jedoch wichtig. Daher springen hier die Jobcenter ein, wenn es ansonsten keine Möglichkeit gibt, am Unterricht im „Homeschooling“ teilzunehmen.
Die Kosten für digitale Endgeräte wie Laptop, Notebook oder falls erforderlich auch Drucker, können als unabweisbarer Bedarf gewährt werden.
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Dienstag, 9. Februar 2021
Der BDH Bundesverband Rehabilitation e.V. begrüßt die Beschlüsse des Koalitionsausschusses zur Grundsicherung. Allerdings müsse aus der Einmalhilfe für Grundsicherungsempfänger und dem einmaligen Kinderbonus ein Konzept zur generellen Stärkung der Grundsicherung abgeleitet werden, so die BDH-Bundesvorsitzende Ilse Müller:
„Die Entscheidung zur Unterstützung von Grundsicherungsempfängern kommt spät, aber sie erreicht endlich auch die Menschen, die unter der Pandemie-Krise ökonomisch sehr stark leiden. Wir verstehen die Einmalzahlung daher als Auftakt zu einer vertieften Sozialreform, die in Rechnung stellen muss, dass sich der Finanzbedarf von Familien in Zeiten von Home-Office und Digitalisierung gerade während der Pandemie massiv verschoben hat."
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Mittwoch, 6. Januar 2021
 Trotz der Anhebung der Regelsätze der Grundsicherung zum 1. Januar 2021 fordert die Caritas höhere Leistungen. „Gerade die aktuelle Krise zeigt, dass Menschen, die von Grundsicherungsleistungen leben müssen, besonders hart von der Pandemie betroffen sind“, sagt Stephan Jentgens, seit 1. Januar Diözesancaritasdirektor im Bistum Aachen.
So ist zum Beispiel der Haushaltsstrom bei einer alleinstehenden Person lediglich mit 39,45 Euro in der Regelleistung berücksichtigt, obwohl viele Grundversorger bereits steigende Strompreise angekündigt haben. „Energiearmut und Energieschulden bei Empfängern von Grundsicherung sind daher vorprogrammiert. Die höheren Energiekosten müssen an anderen Haushaltspositionen mühevoll eingespart werden, und das in Zeiten, in denen digitale Teilhabe mehr denn je notwendig wird“, sagt Jentgens.
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Dienstag, 1. Dezember 2020
Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Corona-Pandemie hat sich der städtische Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration zum Schutz der Bürger und Bürgerinnen sowie seiner Beschäftigten entschlossen, die Anzahl der persönlichen Kontakte in seinem Arbeitsbereich so weit wie möglich zu minimieren.
Entsprechend werden in den kommende Tagen die Kundenkarten für das Mobil-Ticket der Aseag an alle Empfänger und Empfängerinnen von „Grundsicherung im Alter“ und von „Hilfe zum Lebensunterhalt“ per Post verschickt.
Das Schreiben der Stadtverwaltung beinhaltet in diesem Jahr ebenfalls den „Aachen-Pass“.
Donnerstag, 1. Oktober 2020
Bonn. Nach Angaben der Bundesregierung müssen Arbeitnehmer rechnerisch während einer Beschäftigungszeit von 45 Jahren ein jährliches Bruttoeinkommen von 23.900 Euro erwirtschaften, um eine Netto-Rente oberhalb des Grundsicherungsbedarfs zu erhalten. Dazu erklärt die Vorsitzende des BDH Bundesverband Rehabilitation, Ilse Müller:
„Wer noch immer nach Argumenten für eine bedarfsgerechte Alters-Grundsicherung in Form einer Mindestrente gesucht hat, dürfte nun fündig geworden sein! Nach Zahlen der Bundesregierung verdienten mehr als zehn Millionen Arbeitnehmer in Deutschland im vergangenen Jahr zu wenig, um nach 45 Jahren in Lohn und Brot eine Nettorente zu erhalten, die oberhalb des Grundsicherungsbedarfs liegt. Wir fordern daher die Koppelung des Mindestlohns an die allgemeine Lohn- und Gehaltsentwicklung sowie eine bedarfsgerechte Ausgestaltung des aktuell geltenden Mindestlohns an die tatsächlichen Bedürfnisse der Menschen in unserem Land."
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