Donnerstag, 9. August 2018
Was ist zu beachten? Die StädteRegion Aachen berät kostenlos und neutral
StädteRegion Aachen. Es kann immer passieren, dass man selber keine Entscheidungen mehr treffen kann - wegen eines Unfalls, einer schweren Krankheit oder weil die geistigen Kräfte nachlassen. Was viele jedoch nicht wissen: Liegt keine Vollmacht vor, muss ein gesetzlicher Vertreter von einem Gericht festgelegt werden. Wie kann man vorsorgen und was ist dabei zu beachten? Antworten auf diese und viele weitere erhält man bei der Betreuungsstelle der StädteRegion Aachen. Alle Bürgerinnen und Bürger können die Beratung zur rechtlichen Vorsorge mit Vollmachten, Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen nutzen.
Viele Menschen denken, dass Eheleute einander gesetzlich vertreten können. Das ist nicht so. Genau genommen darf man ohne eine Vollmacht nicht einmal die Post eines anderen Menschen öffnen. Aber auch Überweisungen tätigen, einen Mietvertrag kündigen oder die Entscheidung über eine Operation treffen ist ohne Vollmacht rechtlich nicht möglich. Das ist auch bei (erwachsenen) Kindern und ihren Eltern so. Man ist nie zu jung, um einer Vertrauensperson eine gesetzliche Vollmacht zu erteilen. Liegt diese im Ernstfall nicht vor, muss durch ein Gericht zunächst eine Person gefunden werden, die in der Lage ist, die gesetzliche Vertretung zu übernehmen – im sogenannten Betreuungsverfahren.
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Dienstag, 12. Juni 2018
Der Kreis Düren lädt am Mittwoch, 20. Juni, zu einem weiteren Vortrag aus der Reihe "Zu Hause leben – Zu Hause pflegen" ein. Im Raum B 130 des Kreishauses Düren stehen von 17.30 bis 19 Uhr die Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung im Mittelpunkt. Das Sozialamt des Kreises Düren hat als Referentin Ruth Bohnenkamp, Fachanwältin für Erbrecht in Düren, eingeladen.
Ein schwerer Unfall oder eine schlimme Erkrankung kann jeden unerwartet treffen. Umso wichtiger, für diesen Fall gut vorzusorgen durch eine umfassende Vorsorgevollmacht. Ist nichts geregelt, muss das Amtsgericht einen Betreuer einsetzen. Nach der derzeitigen Gesetzeslage müssen auch Ehepaare eine Vorsorgevollmacht haben, damit ein Partner für den anderen entscheiden kann, falls dieser dazu nicht mehr in der Lage ist.
Andernfalls wird auch bei Ehepaaren das Betreuungsgericht eingeschaltet. Geht es zum Beispiel um die Zustimmung zu einer lebensnotwendigen Operation, über die ein Partner nicht selbst entscheiden kann, passiert ohne Vorsorgevollmacht folgendes: Ein Richter erscheint am Krankenbett. Er macht sich ein Bild von der Lage. Scheinen die Familienverhältnisse nach seinem Eindruck intakt, benennt er natürlich den Ehepartner zum amtlichen Betreuer. Dieser kann dann als eingesetzter Betreuer der OP zustimmen.
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Samstag, 12. August 2017
mha-Gesundheitsforum zum Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht am 12. September im Marienhospital Aachen
Der Tod ist nach wie vor ein Tabuthema in der Gesellschaft. Niemand möchte sich zu Lebzeiten gerne mit dem eigenen Sterben beschäftigen. Doch ganz allmählich oder auch urplötzlich kann eine Situation entstehen, in der man sich nicht mehr verständlich machen kann – ob durch Unfall, Organversagen, Demenz oder Gehirnschlag. Jeder Volljährige kann mit einer Patientenverfügung dafür sorgen, dass seine Vorstellungen zu medizinischen Behandlungen verbindlich umgesetzt werden. Um sicher zu gehen, dass auch im Falle einer Notsituation im eigenen Interesse entschieden wird, kann eine Vorsorgevollmacht hilfreich sein. Mit der Vorsorgevollmacht entscheidet der Bevollmächtigte an Stelle der nicht mehr entscheidungsfähigen Person.
Erfahren Sie alles zum Thema Sicherheit schaffen: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht beim mha-Gesundheitsforum mit Oberärztin Dr. med. Vanessa Pabst
am Dienstag, 12. September 2017 um 18:00 Uhr
im Marienhospital Aachen, Konferenzraum BERLIN
Verwaltungsgebäude (Zeise 4, 52066 Aachen-Burtscheid)
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Donnerstag, 27. Juli 2017
Kostenlose Info-Veranstaltung in Gangelt
Gangelt. „Hast du eigentlich schon eine Vorsorgevollmacht?“ fragt eine Kollegin die andere während der Frühstückspause. Beide sind noch keine 30 Jahre alt. „Wieso Vorsorgevollmacht. Ist das nicht was für alte Leute, wenn die nicht mehr richtig können?“ antwortet die angesprochene Kollegin. „Und wenn du nach einem Verkehrsunfall im Koma liegst, wer entscheidet denn dann, was mit dir passiert?“ Kurze Pause. „Ich denke mal, meine Mutter.“ Doch da liegt die junge Dame falsch. Sollte die Mutter entscheiden, hätte sie dies nach ihrem 18. Geburtstag per Vollmacht mit der Mutter regeln müssen…
Die Komasituation nach dem Unfall, das Leben nach dem Schlaganfall, die schwere psychische Erkrankung, die dementielle Veränderung – dies sind alles Lebensumstände, die nach einer klaren Vorsorge- und Betreuungsregelung schreien. „Nicht auf die lange Bank schieben, sondern handeln“, empfiehlt die Betreuungsstelle des Kreises Heinsberg.
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Mittwoch, 4. März 2015
Solange es einem gut geht, verdrängt man diese Fragen allzu gerne: doch Krankheiten oder Unfälle können sehr schnell dazu führen, dass man wichtige Angelegenheiten nicht mehr selber regeln kann. Um dieser Gefahr vorzubeugen, findet am Dienstag, dem 17. März, im Haus der StädteRegion ein Vortrag zu den Themen Vorsorgevollmachten, Betreuungs- sowie Patientenverfügungen statt. Beginn ist um 17 Uhr im Raum C130 der StädteRegion, Zollernstraße 10, 52070 Aachen. Veranstalter sind die Aachener Betreuungsvereine in Kooperation mit der Betreuungsstelle der StädteRegion Aachen. Referent der Infoveranstaltung ist Christoph Fritz von der Betreuungsstelle der StädteRegion Aachen.
Im Zuge der demographischen Entwicklung erreichen Menschen heute erfreulicherweise immer öfter ein hohes Alter. Zunehmend mehr Senioren benötigen deshalb aber auch Unterstützung bei der Regelung alltäglicher Angelegenheiten mit rechtlichen Auswirkungen. Christoph Fritz wird insbesondere folgende Fragen beantworten:
• Welche rechtliche Form ist geeignet, um für den Fall der Fälle Vorsorge zu treffen?
• Worin unterscheidet sich die Vorsorgevollmacht von der Betreuungsverfügung und der Patientenverfügung?
• Welche Vor- und Nachteile haben die einzelnen rechtlichen Konstruktionen?
• Welche Kosten fallen an und wer muss sie tragen?
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Dienstag, 16. September 2014
Betreuungs- und Patienten-verfügung am 23. September im Haus der StädteRegion.
Städteregion Aachen. Am 23. September findet in Aachen eine Informationsveranstaltung zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungs- sowie Patientenverfügung statt.
Die Betreuungsstelle der Städteregion Aachen lädt dazu in Zusammenarbeit mit den Aachener Betreuungsvereinen ein. Los geht es um 17.00 Uhr im Haus der Städteregion (Raum C 130), Zollernstraße 10, 52070 Aachen. Referent ist Christoph Fritz vom städteregionalen Sozialamt.
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Sonntag, 3. März 2013
Informationsveranstaltung zu diesen Themen in der Städteregion
Am Dienstag, dem 12. März, findet im Haus der StädteRegion ein Vortrag zu den Themen Vorsorgevollmachten, Betreuungs- sowie Patientenverfügungen statt. Beginn ist um 17 Uhr im Raum C130, Zollernstraße 10, 52070 Aachen. Veranstalter sind die Aachener Betreuungsvereine in Kooperation mit der Betreuungsstelle der StädteRegion Aachen. Referent ist Herr Christoph Fritz, Mitarbeiter der Betreuungsstelle der StädteRegion Aachen.
Im Zuge der demographischen Entwicklung erreichen Menschen heute erfreulicherweise immer öfter ein hohes Alter. Zunehmend mehr Seniorinnen und Senioren benötigen deshalb aber auch Unterstützung bei der Regelung alltäglicher Angelegenheiten mit rechtlichen Auswirkungen. Christoph Fritz wird insbesondere folgende Fragen beantworten: (Tel. 5198–5037).
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